Seit dem 01.09.2008 müssen Personen, die den Einbürgerungsantrag nach dem 30.03.2007 gestellt haben, einen „Einbürgerungstest“ ablegen, um Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachzuweisen, sofern sie nicht in Deutschland einen Schulabschluss erworben haben. Menschen, die wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt den Nachweis nicht erbringen können, sind davon befreit. Über die Notwendigkeit, diesen Test abzulegen, entscheidet in jedem Fall die Einbürgerungsbehörde.
Die Volkshochschule Neustadt ist anerkannte Prüfungseinrichtung für den Einbürgerungstest. Sie führt alle 3 Monate eine Prüfung durch. Bitte beachten Sie jeweils den Anmeldeschluss!
Prüfungsvorbereitung: Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Prüfungsvorbereitung.
Wir können Ihnen geeignete Literatur zur Prüfungsvorbereitung nennen.
Sie können bei uns zum Selbstkostenpreis eine Lernkartei mit den möglichen Prüfungsaufgaben erwerben.
Wir können Ihnen in Kürze auch die Möglichkeit bieten, sich mit einem VHS-Lernprogramm im Internet auf die Prüfung vorzubereiten.
Bei entsprechender Nachfrage bieten wir gerne auch Einbürgerungskurse an.
Für das erste Halbjahr 2009 sind bei der Volkshochschule Neustadt drei Prüfungstermine vorgesehen. Sollten diese Termine für Sie nicht in Frage kommen, können wir Ihnen behilflich sein, einen anderen Prüfungstermin an einem anderen Ort zu finden.
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Beratungstermin bei Frau Boeckmann. Sie wird Ihre Anmeldung entgegennehmen und Sie über die Möglichkeiten der Vorbereitung informieren.
Kursnummer: 44.750 Einbürgerungstest
Termin: Sa, am 27.02.2010, 09:30-11:00
Anmeldeschluss: 01.02.2010
Ort: Volkshochschule, Hindenburgstr. 14, Raum 106.1
Kursnummer: 44.751 Einbürgerungstest
Termin: Sa, am 22.05.2010, 09:30-11:00
Anmeldeschluss: 26.04.2010
Ort: Volkshochschule, Hindenburgstr. 14, Raum 106.1